Natur- und Landschaftsschutzgebiete unter Corona bedingtem Freizeitdruck

Biotopschutzmaßnahmen im Altrheingebiet Rappenwört

 

Es ist keine Neuigkeit, dass der stetig wachsende Besucherdruck, insbesondere im näheren Umfeld von urbanen Gebieten und besonders jetzt zu Pandemiezeiten zu teilweise hohen Schäden in unseren Schutzgebieten führt. Es kommen nun Besucher, die offensichtlich bisher nicht diese Gebiete aufsuchten und sie als Kulisse für ihre Freizeitaktivitäten nutzen.

 

Die behördlichen Regelungen für Schutzgebiete werden von einem nicht unerheblichen Teil dieser Besucher missachtet. Es werden die Wege verlassen, Hunde laufen frei herum, Mountainbiker pflügen durch Orchideenwiesen und legen illegale Trails im Wald an. Mitten in Naturschutz- und FFH- / Natura 2000 Gebieten wird gepicknickt, Fußball gespielt und teilweise an offenen Feuern gegrillt.

 

Hierbei werden Tiere vertrieben, seltene Pflanzen zertreten, Vögel an ihrem Brutgeschäft gehindert und Müll hinterlassen um nur eine unvollständige Liste der Schäden aufzuzeigen. Bei allem Verständnis für die erholungs-suchenden Menschen in diesen schwierigen Zeiten können wir als Naturschutzorganisation nicht zulassen, dass diese letzten und sowieso zu wenigen Zufluchtsmöglichkeiten für unsere Flora und Fauna irreparablen Schaden nehmen.

 

Deshalb haben ehrenamtliche Mitarbeiter von unserer Ortsgruppe Karlsruhe zwei Gebiete in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und dem Städtischen Forstamt Karlsruhe kürzlich folgende Maßnahmen zum Biotopschutz durchgeführt:

  1. Altrhein Rappenwört – Nutzung des Altrheins durch Wassersportler

Seit dem Jahr 2014 gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und den Kanuvereinen, sowie gewerblichen Kanu-vermietern und sogenannten Event Veranstaltern zum naturverträglichen Kanufahren auf den Gewässern im Stadtkreis Karlsruhe. Hier ist unter anderem geregelt, welche Kontingente kommerzielle Anbieter ausschöpfen dürfen, zu welchen Zeiten (10 bis 17 Uhr) die Touren stattfinden dürfen und wo die Boote ein- bzw. umgesetzt werden können (Hochwasserdämme Rappenwört und Altrheinbrücke).

 

Die Mitglieder des Kanukreise haben eine gewisse Umweltbildung und deshalb mehr Freiheiten im Vergleich zu nicht organisierten Wassersportlern.

 

Allerdings gibt es nicht nur Pandemie bedingt, sondern auch aufgrund der überregionalen Attraktivität dieser Gebiete immer mehr Wassersportler, die von außerhalb kommen und die Regeln nicht kennen. Insbesondere der Modetrend des Stand Up Paddeln bereitet uns Sorgen. Es kommen oft ungeübte und nicht informierte Wasser-sportler in das Gebiet und setzten „irgendwo“ ein, fahren zu nah am Ufer oder in sensible Schilfzonen ein, lärmen, fahren mit mehr als zwei Wasserfahrzeugen pro Gruppe etc..

 

Um diese Besucher kurz und prägnant zu informieren, wurden in Zusammenarbeit mit dem Kanukreis Karlsruhe und dem Umweltamt Karlsruhe eine Informationstafel entworfen und an den drei legalen Einsatzstellen aufge-stellt. Wir hoffen, dass sich dann die Anzahl der Regelübertretungen reduziert.

 

Der NABU wird diese Saison verstärkt das Gebiet beobachten und bittet bei dieser Gelegenheit seine Mitglieder, die das Gebiet besuchen, Regelverstöße zu dokumentieren und an unserer Geschäftsstelle zu melden.

 

 2. Trockenrasengebiet „Brenne“ Altrheingebiet Rappenwört

 

Bei der Brenne handelt es sich um ein ökologisch sehr wertvolles Trockenrasengebiet, welches auf einer Kiesinsel des noch wilden Rheins entstanden ist. Sie beherbergt besonders an die Trockenheit angepasste Tier- und Pflanzenarten. Es wachsen nur wenige Bäume sehr langsam dort, hauptsächlich Eichen und Kiefern.

 

Anfang 2020 stellten wir bei einer Begehung einen großen Bestand von Rosetten der seltenen Bienenragwurz fest. Diese streng geschützte Orchideenart ist dort ebenso wie das Helmknabenkraut neben vielen anderen Arten etabliert. Teile der Ragwurz Vorkommen lagen aber in einem Areal, welches von dem örtlichen Jagdpächter als Kirr Platz verwendet wurde. Der Jagdpächter hatte Mulden in den Boden gegraben und mit Apfeltrester befüllt um Rehwild anzulocken. Wir haben Kontakt mit dem Pächter aufgenommen, der sich sehr kooperativ zeigte und den Kirr Platz aufgab. Wir haben dann in einem Arbeitseinsatz den Trester entfernt. Das Hauptproblem waren aber lagernde, picknickende und Fußball spielende Besucher, die die Pflanzen beschädigten und den Boden immer weiter verdichteten sowie Müll hinterließen. Aufgrund unserer Intervention stellte der Forst am Hauptzugang einen Behelfszaun auf, der leider sofort niedergetreten und umgangen wurde.

 

Als absehbar wurde, dass dieser Zaun keinen Effekt hatte, wurden im März 2021 vom Forstamt sämtliche Zugänge mit Holz und Reisig gesperrt, mehrere Infotafeln an den ehemaligen Zugängen aufgestellt und ein Betretungsverbot der Brenne gemäß Landeswaldgesetz erlassen.

 

Wir danken den beteiligten Mitarbeitern des Forstamtes der Stadt für ihr Engagement und freuen uns, dass das Landeswaldgesetz auch dem Naturschutz dienen kann.

 

 

 

Text und Bilder: Uwe Schmidt